Auszug aus der Satzung des Schornsteinfegerverbandes Nordost e. V.

§ 2 Zweck und Aufgaben 

1. Zweck des Verbandes ist die Förderung und Wahrung der gemeinsamen beruflichen Interessen seiner Mitglieder, auf dem Gebiet des Schornsteinfegerhandwerks.

2. Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere:

a) die Pflege und Förderung der Berufsehre und Gemeinschaft

b) die Förderung der Fortbildung der Berufsangehörigen und der fachlichen Ausbildung des Berufsnachwuchses

c) die Pflege der Zusammenarbeit der Berufsorganisationen, Verwaltungen, Gesetzgeber und anderen Institutionen

d) die Durchsetzung von Rechten und angemessenen Gebühren und Preise gegenüber den entsprechenden Institutionen

e) die Beachtung und Durchführung der von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Verbandes kann jeder Schornsteinfegermeister werden, der in der Handwerksrolle eingetragen ist und im Land Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin seine gewerbliche Niederlassung hat.

2. Darüber hinaus können Gastmitglieder, die nicht die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllen, die Mitgliedschaft erwerben.

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